Welchen Status hat die Rechnung? Verschickt, bezahlt, überfällig oder angemahnt … Behalte den Überblick.
Rechnung stornieren
Du kannst in lemniscus eine Rechnung erst dann stornieren (auch über das Status-Fenster), wenn alle erfassten Zahlungseingänge für diese Rechnung auch storniert wurden. Es würde schließlich ein Problem darstellen, in den Finanzen Zahlungseingänge zu haben, die auf eine stornierte Rechnung verweisen.
Die stornierte Rechnung wird in lemniscus als stornierte Rechnung weitergeführt, diese Rechnungsnummer kann nicht mehr vergeben werden.
Ausführliche Informationen gibt es hier: Helpdeskartikel zum Thema Rechnung stornieren
Zahlungserinnerungen/ Mahnungen
Mahngebühren
können wir in lemniscus bei einer Rechnung nicht automatisch hinzufügen.
Du könntest den Vorlagentext für die Mahnung ändern und dort z.B. den Satz einfügen:
"Bitte überweisen Sie x Euro Mahngebühr zusätzlich zum Rechnungsbetrag" oder ähnliches.
Oder: Unter Einstellungen/Vorlagen kannst du die Texte für Zahlungserinnerung und Mahnungen anpassen. Wie in den bereits bekannten Vorlagen, haben wir diese mit einem Standardtext versehen, der auch individuell abgeändert werden kann. Wie üblich bitte beachten, die Parameter nicht zu ändern, lediglich die Texte drumherum.
Um einen bestimmten Betrag als Mahngebühr zu einem Rechnungsbetrag hinzu zu rechnen, kannst Du den Vorlagentext der Zahlungserinnerung oder Mahnung(en), je nach dem, in welchem Dokument Du es wünschst, ändern.
Dazu muss im Vorlagentext folgende Ergänzung gemacht werden (in diesem Beispiel, um 3 Euro Mahngebühren hinzuzurechnen), siehe blaue Einträge:
Wir bitten Sie daher den überfälligen offenen Betrag von ${(offenerbetrag+3)?string["#,##0.00"]} ${waehrung} inkl. 3 Euro Mahngebühren bis zum ${frist?string["dd.MM.yyyy"]} auf unser Konto zu überweisen.
Die 6 in Frage kommenden Vorlagen sind:
Die Rechnung/der Rechnungsbetrag verändert sich nicht!
Achtung! Mahngebühren sind umsatzsteuerfrei. Enthält die Rechnung Umsatzsteuer, muss die Mahngebühr in einer gesonderten Buchung manuell umsatzsteuerfrei erfasst werden.
Im Falle einer Ist-Versteuerung (bei den meisten Therapeuten) muss kein weiterer Beleg für die Mahngebühr oder eine Überzahlung erstellt werden, sondern kann der bestehenden Rechnung zugeordnet werden.
In den Finanzen können unbezahlten Rechnungen (offene Posten) mit weiteren Zuständen belegt werden; "klick" auf die jeweilige Rechnung, ändere den Status in Zahlungserinnerung oder Mahnung. Das Rechnungs-PDF wird dadurch automatisch mit dem jeweiligen Schreiben versehen - Zahlungserinnerungen oder Mahnungen können mit dem dazugehörigen Anschreiben per Email passwortgeschützt an den Kunden versandt werden.