Wofür brauche ich eine Browserfreigabe?
Die Browserfreigabe in lemniscus kontrolliert, welche Browser auf welchen Geräten auf deinen Account zugreifen dürfen. Eine unbekannte Kombination wird zunächst blockiert und muss freigegeben werden. Erst eine freigabeberechtigte Person kann entscheiden, ob dieser Browser zugelassen wird. So schützt sie deinen lemniscus-Account vor unbemerkten Zugriffen.
lemniscus erkennt die Kombination aus Browser und Gerät, nicht nur den Computer. Deshalb kann eine neue Freigabe nötig sein, wenn du:
einen anderen Browser verwendest,
auf ein neues Gerät wechselst,
im Privat- oder Inkognitomodus arbeitest oder
gespeicherte Webseitendaten gelöscht hast
den Browser auf diesem Gerät 30 Tage mehr benutzt hast
Ein Beispiel: Du nutzt lemniscus auf deinem Praxiscomputer bisher mit Chrome und wechselst zu Firefox. Auch auf demselben Computer benötigt dieser Browser eine eigene Freigabe.
Video-Tutorial: Browserfreigabe
Wie gebe ich einen neuen Browser frei?
Melde dich im gewünschten Browser bei lemniscus an. Ist die Kombination noch unbekannt, wird der Zugriff zunächst blockiert.
Wenn sich jemand mit deinem lemniscus-Account von einem neuen Browser oder Gerät anmeldet, erhält der Administrator eine E-Mail. Hat der Administrator festgelegt, dass der Benutzer seine Browser selber freigeben darf, wird die E-Mail direkt an den Benutzer gesendet. Die E-Mail informiert über
Datum und Uhrzeit des ersten Login-Versuchs und
Datum und Uhrzeit des letzten Login-Versuchs
Es kann entschieden werden, ob
der Zugriff verweigert wird,
der Browser grundsätzlich zugelassen werden soll,
oder der Browser nur einmalig zugelassen werden soll (z. B. für öffentliche Geräte).
Ein neuer Login ist erst nach einer erfolgreichen Freigabe möglich. Zugelassene Browser-Geräte-Kombinationen werden gespeichert.
Wie hilft die IP-Adresse beim Prüfen?
Du kannst deine aktuelle IP-Adresse auf wieistmeineip.de ansehen und mit der IP-Adresse in der Freigabe-E-Mail vergleichen, von der aus der Login-Versuch erfolgt ist.
Der Vergleich ist ein zusätzlicher Anhaltspunkt. Die IP-Adresse kann sich beispielsweise durch einen Netzwerkwechsel ändern und identifiziert keine einzelne Person eindeutig. Prüfe deshalb auch Zeitpunkt und Anlass der Anmeldung. Kannst du den Versuch nicht zuordnen, verweigere den Zugriff.
Wann erfolgt die Browserfreigabe automatisch?
In bestimmten Fällen wird der Browser automatisch freigegeben:
Du bist Admin oder hast die Berechtigung, eigene Browser freizugeben
Du verifizierst Dich in lemniscus mit einem FIDO-Stick oder einem biometrischen Merkmal (z. B. Fingerabdruck).
(Das bloße Entsperren deines Geräts per Fingerabdruck ist damit nicht gemeint.)
Wie kann ich eine Browserfreigabe widerrufen?
Alle freigegebenen Browser und Geräte kannst du in deinem Account unter unser Logo/Fischli -> Schlüsselbund verwalten.
Wähle dort die betreffende Freigabe aus und lösche sie, wenn du den Zugriff widerrufen möchtest, zum Beispiel, wenn ein Gerät verloren geht, gestohlen wird oder verkauft wurde. Ohne erneute Freigabe ist anschließend kein neues Login über diesen Browser möglich.
Mindestvoraussetzungen für Browser
Damit lemniscus reibungslos funktioniert und den Datenschutz gewährleistet, müssen die verwendeten Browser aktuell sein:
Wichtig: Regelmäßige Updates durchführen!
Browser, die älter als ein Jahr sind, entsprechen nicht den Datenschutzanforderungen.
Bitte achte darauf, deine Browser immer aktuell zu halten. Eine Browserfreigabe ersetzt keine Sicherheitsupdates.
Weitere Infos findest du im Artikel Hilfe, mein Browser wird nicht unterstützt!
Benutzern das Recht erteilen, die eigenen Browser freizugeben
Unter unser Logo/Fischli -> Zahnrad -> Kachel Benutzerverwaltung kannst Du für die Rolle/den Benutzer festlegen, dass er seine eigenen Browser freigeben darf.
Das bedeutet, er bekommt die E-Mails zur Browserfreigabe selber und kann die Freigabe so selber erteilen.
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Unsere Empfehlung: Wirf doch gerne einen Blick auf den Orientierungspunkt #it-sicherheit ist praxisverantwortung auf unserer Homepage.
In dem Artikel geht es darum, wie Praxen Risiken einschätzen und wie man 16 offizielle Schutzempfehlungen in den Alltag übersetzen kann. Als Grundlage dient der Art.32 der DSGVO.
Aber was sind eigentlich Orientierungspunkte?
Orientierungspunkte sind redaktionelle Fachartikel, die dir dabei helfen, das Zusammenspiel von Praxissoftware, Digitalisierung und Praxisorganisation zu verstehen. Sie greifen konkrete Fragen aus dem Praxisalltag auf, erklären Hintergründe, beziehen belastbare Quellen ein und zeigen, worauf du bei Entscheidungen achten solltest. Nicht als Rangliste oder allgemeingültige Empfehlung, sondern als fundierte Grundlage für eine Lösung, die zu deiner Praxis passt.
Beschäftigen dich noch ein paar andere größere Fragen, die man nicht einfach mal so mit Ja oder Nein beantworten kann und die deinen Praxisalltag signifikant beeinflussen können? Vielleicht findest du die eine oder andere unter #orientierungspunkte.
Vorherige Versionen des Videos
Wir aktualisieren regelmäßig unsere Screencasts, frühere Versionen findest du hier:
11.2024 - Link: https://youtu.be/HeJn2delLp4
05.2023 - Link: https://youtu.be/P70GXLmQnu8
07.2022 - Link: https://youtu.be/EMyvXrIHyLU
03.2022 - Link: https://youtu.be/fDX4MPfIJZ8
03.2022 - Link: https://youtu.be/Rou-kvUAoL8