Browser freigeben oder sperren

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Wofür brauche ich eine Browserfreigabe?

Die Browserfreigabe in lemniscus kontrolliert, welche Browser auf welchen Geräten auf deinen Account zugreifen dürfen. Eine unbekannte Kombination wird zunächst blockiert und muss freigegeben werden. Erst eine freigabeberechtigte Person kann entscheiden, ob dieser Browser zugelassen wird. So schützt sie deinen lemniscus-Account vor unbemerkten Zugriffen.

Warum braucht ein bekannter Computer eine neue Browserfreigabe?

lemniscus erkennt die Kombination aus Browser und Gerät, nicht nur den Computer. Deshalb kann eine neue Freigabe nötig sein, wenn du:

  • einen anderen Browser verwendest,

  • auf ein neues Gerät wechselst,

  • im Privat- oder Inkognitomodus arbeitest oder

  • gespeicherte Webseitendaten gelöscht hast.

Ein Beispiel: Du nutzt lemniscus auf deinem Praxiscomputer bisher mit Chrome und wechselst zu Firefox. Auch auf demselben Computer benötigt dieser Browser eine eigene Freigabe.

Hier erfährst du, wie die Freigabe funktioniert, welche Optionen du hast und was du beachten solltest.

Video-Tutorial: Browserfreigabe

Wie gebe ich einen neuen Browser frei?

  1. Melde dich im gewünschten Browser bei lemniscus an. Ist die Kombination noch unbekannt, wird der Zugriff zunächst blockiert.

  2. Wenn sich jemand mit deinem lemniscus-Account von einem neuen Browser oder Gerät anmeldet, erhält Praxisadministraty eine E-Mail. Die E-Mail informiert über

  • Datum und Uhrzeit des ersten Login-Versuchs und

  • Datum und Uhrzeit des letzten Login-Versuchs

  1. Administraty kann entscheiden, ob

  • der Zugriff verweigert wird,

  • der Browser grundsätzlich zugelassen werden soll,

  • oder der Browser nur einmalig zugelassen werden soll (z. B. für öffentliche Geräte).

Ein neuer Login ist erst nach einer erfolgreichen Freigabe möglich. Zugelassene Browser-Geräte-Kombinationen werden in eine Positiv-Liste aufgenommen.

Gib einen Browser nur frei, wenn du den Anmeldeversuch zuordnen kannst. Eine einmalige Freigabe macht ein fremdes oder öffentliches Gerät nicht automatisch vertrauenswürdig.

Wer erhält die Freigabe E-Mail?

Die Benachrichtigung wird an die E-Mail-Adresse des Praxisadministratys gesendet, die unter unser Logo/Fischli -> Männchen hinterlegt ist.

Wenn du als Mitarbeity auf die Freigabe wartest, wende dich an die zuständige Person in deiner Praxis.

Wie hilft die IP-Adresse beim Prüfen?

Du kannst deine aktuelle IP-Adresse auf wieistmeineip.de ansehen und mit der IP-Adresse in der Freigabe-E-Mail vergleichen, von der aus der Login-Versuch erfolgt ist.

Der Vergleich ist ein zusätzlicher Anhaltspunkt. Die IP-Adresse kann sich beispielsweise durch einen Netzwerkwechsel ändern und identifiziert keine einzelne Person eindeutig. Prüfe deshalb auch Zeitpunkt und Anlass der Anmeldung. Kannst du den Versuch nicht zuordnen, verweigere den Zugriff.

Wer darf Browser freigeben?

Praxisadministraty kann über die Freigabe entscheiden. Wenn du möchtest, dass Mitarbeitys ihre eigenen Browser oder die von Kollegys freigeben dürfen, kannst du die Freigabeberechtigung der Benutzerrollen in der Benutzerverwaltung festlegen, falls du mindestens über ein XL-Abo verfügst.

Wann erfolgt die Browserfreigabe automatisch?

In bestimmten Fällen wird der Browser automatisch freigegeben:

  • Du bist Admin oder hast die Berechtigung, eigene Browser freizugeben

  • Du hast dich zusätzlich mit einem FIDO-Stick oder einem biometrischen Merkmal (z. B. Fingerabdruck) eingeloggt.

    (Das bloße Entsperren deines Geräts per Fingerabdruck ist damit nicht gemeint.)

Wie kann ich eine Browserfreigabe widerrufen?

Alle freigegebenen Browser und Geräte kannst du in deinem Account unter unser Logo/Fischli -> Schlüsselbund verwalten.

Wähle dort die betreffende Freigabe aus und lösche sie, wenn du den Zugriff widerrufen möchtest, zum Beispiel, wenn ein Gerät verloren geht, gestohlen wird oder verkauft wurde. Ohne erneute Freigabe ist anschließend kein neues Login über diesen Browser möglich.

Warum muss der Browser immer wieder freigegeben werden?

Damit lemniscus einen freigegebenen Browser wiedererkennt, müssen die dafür benötigten Webseitendaten erhalten bleiben. Wenn sie fehlen, wird der Browser erneut als unbekannt behandelt.
Überprüfe die Einstellungen deines Browsers oder Programms.
Es kann verschiedene Ursachen haben, dass die aufgerufene Seite nicht erkennt, dass sie bereits besucht wurde:

  1. Privatmodus/Inkognito-Modus

    Nutze auf deinem eigenen Gerät ein normales Browserfenster, wenn die Freigabe erhalten bleiben soll. Tabs im Privatmodus speichern keine Daten über deinen Besuch, weshalb der Browser nicht wiedererkannt wird. Wenn du im Inkognito-Modus arbeitest, muss die Freigabe also nach Beenden der privaten Sitzung erneut erteilt werden.

  2. Webseitendaten werden gelöscht
    Einige Browser oder Einstellungen löschen automatisch alle gespeicherten Webseitendaten. In der Google-Suche findest du spezifische Anleitungen, wie du das Löschen von Webseitendaten deaktivieren kannst. Richte gegebenenfalls eine Ausnahme für lemniscus ein.

  3. Virenscanner oder Reinigungsprogramme
    Manche Programme „räumen die Festplatte auf" und entfernen dabei wichtige Erkennungsmerkmale des Browsers. Prüfe, ob eine Bereinigungsfunktion die Webseitendaten entfernt, und passe diese gezielt an.

Wenn du Webseitendaten manuell gelöscht oder entsprechende Einstellungen festgelegt hast, werden damit jedes Mal auch alle Erkennungsmerkmale gelöscht, die wir brauchen, um den Browser wiederzuerkennen. Also halten wir ihn jedes Mal für einen neuen Browser - der dann wieder neu freigegeben werden muss.

Mindestvoraussetzungen für Browser

Damit lemniscus reibungslos funktioniert und den Datenschutz gewährleistet, müssen die verwendeten Browser aktuell sein:

Wichtig: Regelmäßige Updates durchführen!

Browser, die älter als ein Jahr sind, entsprechen nicht den Datenschutzanforderungen.
Bitte achte darauf, deine Browser immer aktuell zu halten. Eine Browserfreigabe ersetzt keine Sicherheitsupdates.
Weitere Infos findest du im Artikel Hilfe, mein Browser wird nicht unterstützt!

Unsere Empfehlung: Wirf doch gerne einen Blick auf den Orientierungspunkt #it-sicherheit ist praxisverantwortung auf unserer Homepage.

In dem Artikel geht es darum, wie Praxen Risiken einschätzen und wie man 16 offizielle Schutzempfehlungen in den Alltag übersetzen kann. Als Grundlage dient der Art.32 der DSGVO.


Aber was sind eigentlich Orientierungspunkte?

Orientierungspunkte sind redaktionelle Fachartikel, die dir dabei helfen, das Zusammenspiel von Praxissoftware, Digitalisierung und Praxisorganisation zu verstehen. Sie greifen konkrete Fragen aus dem Praxisalltag auf, erklären Hintergründe, beziehen belastbare Quellen ein und zeigen, worauf du bei Entscheidungen achten solltest. Nicht als Rangliste oder allgemeingültige Empfehlung, sondern als fundierte Grundlage für eine Lösung, die zu deiner Praxis passt.

Beschäftigen dich noch ein paar andere größere Fragen, die man nicht einfach mal so mit Ja oder Nein beantworten kann und die deinen Praxisalltag signifikant beeinflussen können? Vielleicht findest du die eine oder andere unter #orientierungspunkte.


Vorherige Versionen des Videos

Wir aktualisieren regelmäßig unsere Screencasts, frühere Versionen findest du hier: