Datenschutz - Muss ich meine Klientys über lemniscus informieren?

Kurz gesagt: Nein, ein gesonderter Hinweis auf lemniscus ist nicht nötig.

Wenn du mit deinen Klientys einen Behandlungsvertrag schließt - egal, ob schriftlich oder durch eine Terminvereinbarung - informierst du sie in der Regel bereits darüber, dass ihre Daten zum Zweck der Behandlung gespeichert werden. Das reicht aus.

 

Warum ist kein zusätzlicher Hinweis auf lemniscus nötig?

Ein eigener Hinweis ist nicht nötig, weil lemniscus als Auftragsverarbeity für dich tätig ist - ähnlich wie eine externe Abrechnungskraft oder ein Cloud-Dienst, den du für deine Praxis nutzt. Du bleibst jederzeit allein verantwortlich für die Daten deiner Klientys, lemniscus verarbeitet sie ausschließlich in deinem Auftrag.

Die Nutzung von lemniscus ist Teil deiner Organisation rund um Terminverwaltung, Dokumentation und Abrechnung - also für Tätigkeiten, die zur Durchführung der Behandlung notwendig sind. Diese Zwecke sind bereits durch den Behandlungsvertrag abgedeckt, den deine Klientys bei der ersten Terminvereinbarung akzeptieren.

Die Speicherung der Daten in lemniscus - auf die wir keinen Zugriff haben - ist nach §28 Bundesdatenschutzgesetz(bzw. Art. 6 Abs. 1b DSGVO) zulässig - weil sie der Durchführung der Behandlung dient.

 

Wir schicken jedem Kundy automatisch bei Vertragsabschluss die AGB mit unserem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zu.