Datenschutz - Ist ein gesonderter Hinweis auf die Speicherung der Daten bei lemniscus erforderlich?

Dem Patienty wird bereits im Behandlungsvertrag/mit Terminvereinbarung mitgeteilt, dass seine Patientydaten zum Zwecke der Ausführung der Sitzung gespeichert werden. Ist ein gesonderter Hinweis auf die Speicherung der Daten bei lemniscus erforderlich?

Ein gesonderter Hinweis an die Patientys darüber, dass lemniscus verwendet wird, ist nicht erforderlich, da wir lediglich Auftragsdatenverarbeiter sind.

Bei lemniscus handelt es sich um eine reine Software, wie z. B. Outlook oder GMX. Sie dient der Terminverwaltung, Dokumentation und Rechnungsstellung, das sind erforderliche Tätigkeiten im Rahmen eines Behandlungsvertrags. Die Speicherung der Daten erfolgt bei lemniscus ausschließlich zum Zwecke der Ausführung der Sitzung und ist gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz zulässig.

Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten ist ausschließlich dem Kunden, also dem Therapeuty möglich - die Daten werden nicht an lemniscus übergeben - oder anders formuliert, nur weil die Daten auf unseren Servern gespeichert sind, heißt es nicht, dass es unsere Daten sind - das Therapeuty bleibt alleiniger Besitzy der Daten.

Wir schicken jedem Therapeuty automatisch bei Vertragsabschluss einen unterschriebenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag