Diese Funktion gehört zu den gesetzlich geforderten Maßnahmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland seit Juni 2025 gilt und auf EU-weiten Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit basiert.
Warum das Ganze?
Was tut lemniscus für die Barrierefreiheit?
Was musst du tun?
Eigene Ergänzung in Textvorlagen hinterlegen
Was sollte in deiner Erklärung stehen?
Tipps zur Gestaltung barrierefreier Inhalte
Barrieren melden - so geht`s
Weitere Infos
Warum das Ganze?
Das BFSG verpflichtet bestimmte digitale Angebote dazu, barrierefrei zugänglich zu sein - also so gestaltet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sie problemlos nutzen können.
Wenn du in deiner Praxis oder Organisation öffentliche lemniscus-Funktionen wie die Online-Terminbuchung oder den Dokumenten-Download bereitstellst, könnte das Gesetz auch dich betreffen.
Ob du verpflichtet bist, findest du für eine Organisation in Deutschland mit dem BFSG-Check auf bfsg-gesetz.de heraus. In anderen Ländern gibt es ähnliche Seiten, die du zu Rate ziehen kannst.
Was tut lemniscus für die Barrierefreiheit?
lemniscus stellt dir die technische Grundlage bereit, damit deine öffentlichen Seiten die Anforderungen erfüllen:
- Alle öffentlichen Seiten wurden technisch überarbeitet. Sie sind mehrsprachig, screenreaderfreundlich und barrierearm gestaltet.
- Die neue Downloadseite ist barrierefrei, mit Sprachumschaltung und CAPTCHA-Schutz.
- Ein Feedbackformular zur Barrierefreiheit ist automatisch integriert.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung ist technisch eingebunden - du musst nur noch deine ergänzenden Angaben hinzufügen.
Was musst du tun?
Auch wenn lemniscus vieles im Hintergrund übernimmt - du bist verantwortlich für den individuellen Teil der Erklärung. D. h., du musst herausfinden, was speziell für dein Unternehmen gilt.
Wir haben dir mit unserer hinterlegten Barrierefreiheitserklärung einen Großteil der Arbeit abgenommen, aber möglichweise brauchst du für deinen individuellen Fall weitere Ergänzungen.
Eigene Ergänzung in Textvorlagen hinterlegen
Gehe zu:
Unser Logo/Fischli -> Zahnrad -> Kachel "Textvorlagen" -> Vorlage "PSS-Barrierefreiheitserklärung".
Dort trägst du alles ein, was für deine Praxis noch erwähnt werden muss, z. B. welche Einschränkungen es ggf. gibt (wie PDFs mit Bildern, individuell gestaltete Briefpapiere, fehlende Überschriften).
Der Text erscheint dann automatisch im Abschnitt "Ergänzende Erklärung" der lemniscus-Barrierefreiheitserklärung, z. B. bei der Terminbuchung oder beim Dokumenten-Download.
Wenn du dort nichts einträgst, wird stattdessen angezeigt: "Es wurde keine ergänzende Erklärung abgegeben."
Was sollte in deiner Erklärung stehen?
Beispielsweise eine kurze Einschätzung zur Barrierefreiheit deiner eigenen Inhalte, typische Einschränkungen und ein Hinweis zur Kontaktaufnahme bei Barrieren. Alles, was du über die von uns hinterlegte allgemeine Barrierefreiheitserklärung hinaus anzugeben verpflichtet bist.
Tipps zur Gestaltung barrierefreier Inhalte
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass z. B. deine Briefpapiere und PDF-Rechnungen gut lesbar und möglichst barrierefrei sind.
Vermeide u. a.
- Farbverläufe mit wenig Kontrast
- Bankverbindungen oder Adressen als Bild
- Unstrukturierte Fließtexte ohne Absätze oder Überschriften
Barrieren melden - so geht`s
Wenn jemand beim Zugriff auf deine öffentlichen Seiten auf Barrieren stößt, kann über das eingebaute Formular direkt eine Rückmeldung an deine Praxis gesendet werden - ohne dass deine E-Mail-Adresse sichtbar wird.
Diese Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und muss für Nutzys klar erreichbar sein. lemniscus übernimmt das für dich:
- Das Formular ist automatisch eingebaut.
- Du musst keine eigenen Kontaktdaten veröffentlichen.
- Rückmeldungen landen direkt in deinem Posteingang.
Weitere Infos
Mehr zum Thema digitale Barrierefreiheit findest du auf der offiziellen Seite der Bundesregierung: bfsg-gesetz.de.